"Anwalt/Anwältin" Jobs
Über 100 JobsJobs als Anwalt / Anwältin
Die Filmemacher von Hollywood wissen, wie man den Beruf des Anwalts gekonnt in Szene setzt und so haben sicherlich nicht wenige den Wunsch, es Hollywood gleichzutun und im echten Leben als Anwalt bzw. Anwältin vor Gericht einen ebenso souveränen Auftritt hinzulegen.
Den Anwalt als solchen gibt es allerdings nicht, je nach Art der Beschäftigung variiert auch die Berufsbezeichnung. So gibt es neben dem klassischen Rechtsanwalt beispielsweise den Fachanwalt, den Staatsanwalt oder den Jurist, welcher jedoch nicht als Anwalt auftreten darf.
Unabhängig davon gehören die Interessenvertretung wie auch die Verteidigung von geltendem Recht zum allgemeinen Aufgabenbereich eines Advokaten bzw. einer Advokatin.
Die wichtigsten Tätigkeitsfelder
Juristen befassen sich mit Interessenkonflikten und versuchen, konkrete Lösungen zu finden. Zudem wirken Juristen und Juristinnen bei der Gestaltung von Rechtsnormen sowie Rechtsordnungen mit. Sie sorgen ebenfalls für die Klärung von Streitsituationen unter Zuhilfenahme von Rechtsvorschriften.
Rechtsanwälte sorgen in der Regel für die Vertretung wie auch die Rechtsberatung ihrer Kunden. Während eines Gerichtsprozesses steht der Rechtsanwalt/die Rechtsanwältin für die Interessen der Klienten ein und unterstützt die Richter und Richterinnen bei der Rechtsfindung.
Fachanwälte beraten und vertreten ihre Mandanten in allen Angelegenheiten des Rechts. Hierbei können Fachanwälte und -anwältinnen in ihren Spezialgebieten mit besonderem theoretischen wie auch praktischen Kenntnissen glänzen. Fachanwaltsbezeichnungen gibt es beispielsweise für die Gebiete Arbeitsrecht, Familienrecht, Medizinrecht oder Steuerrecht.
Staatsanwälte verfolgen in erster Linie Straftaten. Hierbei leiten sie Ermittlungsverfahren ein und sorgen für die entsprechende Anklage vor dem Gericht.
Weiterbildungsmöglichkeiten
Karrierefördernd für Anwälte wirkt sich in jedem Fall eine erfolgreiche Promotion und damit einhergehend der Erwerb des Doktortitels aus. Die Möglichkeit, Fachanwalt oder Fachanwältin zu werden und sich hinsichtlich gewisser Fachbereiche wie zum Beispiel Arbeitsrecht, Medienrecht, Medizinrecht oder Steuerrecht zu spezialisieren ist stets gegeben und kann ebenfalls zu einer Verbesserung der eigenen Karrierechancen führen.
Informationen zum Studium
Um Anwalt zu werden, bedarf es eines Universitätsstudiums der Rechtswissenschaften. Hierbei muss man das erste wie auch das zweite Staatsexamen erfolgreich bestehen, um sich als Volljurist bezeichnen zu können. Jurist bzw. Juristin ist man bereits nach erfolgreichem Abschluss des ersten Staatsexamens, um auch einer Tätigkeit als Rechts- oder Staatsanwalt nachgehen zu können sowie die Berufsbezeichnung des Anwalts führen zu dürfen, ist zusätzlich das zweite Staatsexamen erforderlich.
Um als Fachanwalt zu arbeiten, ist mindestens eine dreijährige Zulassung als Rechtsanwalt bzw. -anwältin und der Nachweis spezieller theoretischer Kenntnisse sowie die notwendige Praxiserfahrung im jeweiligen Fachgebiet notwendig.
Das Studium gliedert sich inhaltlich in das Pflichtfachstudium und das Schwerpunktbereichsstudium. Zeitlich unterscheidet man zwischen dem Grundstudium (1.-3. Semester), dem Hauptstudium (4.-7. Semester) sowie der Vorbereitung auf das 1. Staatsexamen (8. und 9. Fachsemester). Volljurist wird man, wenn man nach dem Jura-Studium noch ein zweijähriges Referendariat absolviert und im Anschluss daran das zweite Staatsexamen besteht.