Steuerfachangestellter (m/w/d)
Key Facts Steuerfachangestellter
Ausbildung
dreijährige Ausbildung zum Steuerfachangestellten
Tätigkeitsbereich
Betreuung und Beratung von Mandanten in Steuerfragen; Erstellen einer Jahresbilanz sowie einer Steuererklärung für Privatpersonen und Unternehmen; Buchführung für Lohn- und Gehaltsabrechnungen; Übernahme allgemeiner kaufmännischer Tätigkeiten
Gehalt
ab 1.500 Euro aufwärts – stark abhängig vom Arbeitgeber und dem Bundesland
Zukunftsaussichten
sehr gut, da auch in Zukunft Steuern gezahlt werden – und diese immer fachlich korrekt ermittelt werden müssen
Aufgaben eines Steuerfachangestellten
Die Fragen der Betriebswirtschaft und des Steuerrechts gehören zu den täglichen Herausforderungen des Steuerfachangestellten. Er betreut und berät Mandanten – seien es Privatpersonen, seien es Abteilungen eines Betriebes, seien es sogar ganze Unternehmen. Die Anforderungen dabei bestehen gar nicht einmal darin, die Steuerlast eines jeden Mandanten zu errechnen. Vielmehr ist damit auch das Ziel verbunden, allgemein die finanzielle Situation des Auftraggebers zu verbessern. Ebenso gilt es natürlich, ihn vor Strafen zu bewahren – etwa dann, wenn er seiner Verpflichtung zur Abgabe von Steuern an die Staatskasse zuvor nicht nachgekommen ist. Selbst die juristische Betreuung derartiger Fälle kann dem Steuerfachangestellten zukommen.
Die Steuererklärung gilt meist als wichtigste Tätigkeit des Steuerfachangestellten. Tatsächlich sieht er sich in der ersten Hälfte eines jeden Jahres vermutlich hunderten Mandanten gegenüber, die einen Jahresabschluss all ihrer Einnahmen und Ausgaben wünschen. Oft ist hier eine besondere Fachkenntnis gefordert – nicht selten ergänzt um eine gute Portion Fingerspitzengefühl: Lassen sich einige der Investitionen vielleicht steuerlich anrechnen? Gelingt es, das Zahlenwerk richtig zu interpretieren, dürfte bereits in diesem Arbeitsschritt eine gravierende Auswirkung für den Mandanten liegen. Aus der gefürchteten Nachzahlung an die Staatskasse reift sodann nicht selten eine erhoffte Rückzahlung an ihn.
Darüber hinaus nimmt die Buchführung seiner Mandanten den Steuerfachangestellten in Beschlag. Zu nennen sind hierbei nicht alleine Privatpersonen. Vielmehr muss vom Kioskbetreiber mit geringem Umsatz bis hin zum global agierenden Großkonzern mit Milliardengewinnen eine solide Buchführung nachgewiesen werden können: Welche Investitionen wurden getätigt, wie gliedern sich diese auf, welchen Einnahmen konnte man im gleichen Zeitraum entgegensehen? Zwar wird diese Tätigkeit oft durch die Buchführung der Betriebe selbst erledigt – die Aufgabe des Steuerfachangestellten besteht nun indes darin, sie auf ihre faktische und rechtliche Korrektheit hin zu überprüfen. Hilfreich wird dabei eine Software zur Datenverarbeitung verwendet. Sie kann jedoch nicht das menschliche Auge ersetzen.
Die Buchführung selbst umfasst übrigens die Lohn- und Gehaltsabrechnung. Auch hier ist penibel zu beachten, dass alle zu zahlenden Leistungen – sowohl an den Arbeitnehmer als auch an Versicherungen und Steuerämter – korrekt abgeführt wurden. Herausfordernd kann dabei etwa die Frage nach der Kirchensteuer sein, die nicht jeder Betroffene zu zahlen bereit ist. Zumal ihre Höhe ebenso wie die allgemeinen Steuern nicht nur alleine vom Lohn abhängig ist. Unterschiedliche Faktoren wie der Familienstand oder die Anzahl der Kinder beeinflussen die Steuerbelastung. Auch um diese Feinheiten hat sich der Steuerfachangestellte zu bemühen. Dafür trägt er letztlich die Verantwortung.
Welche Ausbildung braucht ein Steuerfachangestellter?
Der Steuerfachangestellte ist übrigens nicht mit dem Steuerberater zu verwechseln. Während Letztgenannter einen Universitätsabschluss nachweisen kann und umfangreich im juristischen sowie betriebswirtschaftlichen Bereich geschult wird, durchläuft der Steuerfachangestellte lediglich eine herkömmliche Ausbildung. Sie liegt bundesweit bei einer Dauer von regelmäßig drei Jahren – auch die dabei vermittelten Inhalte weisen von Bundesland zu Bundesland starke Schnittmengen auf. Damit soll gewährleistet werden, dass die Tätigkeit dieses Berufsbildes nicht von einem Ort zum nächsten abweicht. Was hier richtig ist, darf woanders natürlich nicht falsch bewertet werden. Die Steuerfachangestellten können daher mühelos ihren Ausbilder wechseln sowie ohne Probleme auch während der Lehrzeit in ein anderes Bundesland umziehen.
Auf dem Weg dorthin genügt zudem ein normaler Schulabschluss, der wenigstens die mittlere Reife bescheinigt. Jede höhere Qualifikation ist natürlich gerne gesehen. Daneben ist es wichtig, dass der Bewerber beim logischen Denken, beim Verstehen kausaler Zusammenhänge sowie bei mathematischen Aufgabenstellungen überdurchschnittlich begabt ist. Seine kommunikativen Fähigkeiten versagen selbst in stressigen Situationen sowie bei einer angespannten Gesprächsatmosphäre nicht. Der Steuerfachangestellte ist in der Lage, in den unterschiedlichen Bereichen des Rechts – nicht alleine des Steuerrechts – die Lösungen der sich ihm stellenden Fragen zu recherchieren. Dabei tritt er souverän auf, kommt seiner Funktion als Betreuer und Berater bei steuerrechtlichen Aspekten kompetent nach.