Lieber mehrere Praktika, als mehrere Ausbildungen abbrechen
Deshalb sollten Schüler möglichst viele Praktika absolvieren und in verschiedene Berufsfelder reinzuschnuppern. Denn mehrere Praktika sind besser als eine oder mehrere Ausbildungen, die abgebrochen werden, weil der Beruf nicht gefällt oder man mit dem Arbeitgeber nicht zurechtkommt. Und das ist heutzutage gar nicht so selten, wie die hohen Abbrecherquoten in einigen Berufen zeigen, die 2017 so hoch war wie seit Anfang der 90er Jahre nicht mehr: Mehr als jeder vierte Auszubildende schmeiße seine Lehre hin.
Für Arbeitsmarktexperten sind Schülerpraktika deshalb ein wichtiger Baustein im Vorfeld der Berufswahl und -ausbildung. Denn damit erhalten Schüler einen Einblick in die berufliche Wirklichkeit. Und wer mehrere echte Praktika absolviert oder in Ferienjobs „Arbeitsluft“ geschnuppert hat, entscheidet sich nach Erfahrung des Arbeitsamtes bewusster für einen Beruf und bricht seltener eine Ausbildung ab. Denn ein Praktikum kann – und soll – eben auch falsche Vorstellungen über einen Beruf aufklären.
Praktikant oder Handlanger?
Normalerweise ist es Sache der Schüler (bzw. der Eltern), eine Stelle für ein Schülerpraktikum zu suchen und sich dort zu bewerben. In seltenen Fällen übernimmt die Schule die Organisation und die Vermittlung der Praktikumsplätze.
Dabei sollte auch gleich geklärt werden, wie sich Schüler bewerben können bzw. sollen. Bei kleineren Unternehmen genügen zwar manchmal ein persönliches Gespräch und ein Handschlag, meist wird aber eine schriftliche Bewerbung verlangt. In die Bewerbung für ein Schülerpraktikum gehören ein Deckblatt, ein Bewerbungsfoto, ein Bewerbungsanschreiben, ein Lebenslauf, das letzte Zeugnis und eventuelle Bescheinigungen über vorangegangene Praktika oder andere Qualifikationen.
Schon im Vorfeld des Schülerpraktikums sollten einige grundsätzliche Dinge besprochen werden, um zu klären, ob das Praktikum in etwa den Wünschen und Vorstellungen entspricht. Welche Abteilungen lernt der Praktikant kennen, welche Aufgaben kann und wird er übernehmen? Wer ist der Ansprechpartner?
Denn Grundvoraussetzung eines erfolgreichen Praktikums ist neben der Eigenmotivation der Schüler, dass die Unternehmen den Praktikanten auch die Möglichkeit bieten, den Arbeitsalltag kennenzulernen. Und das ist – leider – nicht in allen Firmen der Fall. Denn Hilfsarbeiten wie aufräumen oder Kaffee kochen sind sicherlich nicht Sinn und Zweck eines Praktikums. Im Idealfall sollten die Schüler während des Praktikums im wahrsten Sinne des Wortes in einen Beruf hineinschnuppern können – durch Beobachten, Fragen stellen und die Möglichkeit, praktisch etwas ausprobieren zu können.
Was ist bei einem Schulpraktikum zu beachten?
Sind die Schülerpraktikanten versichert?
Das Betriebspraktikum ist eine schulische Pflichtveranstaltung. Deshalb ist jeder Praktikant versichert, wenn ihm z.B. im Betrieb oder auf dem Arbeitsweg ein Unfall passiert. Außerhalb des Unternehmens ist allerdings nur der Arbeitsweg versichert. Abstecher etwa zur Eisdiele fallen nicht darunter. Geschieht dem Schüler dann etwas, greift die gesetzliche Unfallversicherung nicht! Der Schüler muss also unmittelbar nach Ende des täglichen Betriebspraktikums nach Hause gehen, um den vollen Versicherungsschutz zu erlangen.
Wer zahlt für einen vom Schüler verursachten Schaden?
Verursacht das Kind im Praktikumsbetrieb einen Schaden, kommt grundsätzlich die Haftpflichtversicherung auf, die die Schule abschließen muss. Der Versicherungsschutz ist allerdings kein Rundum-Schutz. Handelt der Schüler während des Schulpraktikums vorsätzlich oder grob fahrlässig, muss er selbst für den entstandenen Schaden aufkommen.
Welche Sicherheitsvorschriften gelten?
Der Schüler muss vor Antritt des Betriebspraktikums darauf hingewiesen werden, dass die Sicherheitsvorschriften im jeweiligen Betrieb strikt einzuhalten sind. Missachtet ein Praktikant z.B. das Rauchverbot und löst versehentlich einen Brand aus, handelt er grob fahrlässig. Die Haftpflichtversicherung zahlt dann nicht. Der Praktikant haftet persönlich.
Welche Arbeitszeiten gelten im Betriebspraktikum?
Es gilt das Jugendarbeitsschutzgesetz. Danach darf die Dauer der täglichen Arbeitszeit acht Stunden, in der Woche 40 Stunden nicht überschreiten. Aber es gibt altersbezogene Sonder-Regeln:
So dürfen Schüler unter 15 Jahren höchstens sieben Stunden täglich und insgesamt nur 35 Stunden pro Woche beschäftigt werden.
Jugendliche über 15 Jahren dürfen höchsten acht Stunden täglich oder 8,5 Stunden bei entsprechendem Ausgleich an anderen Wochentagen und insgesamt nur 40 Stunden pro Woche im Praktikum arbeiten.
Generell müssen Ruhepausen von mindestens 30 Minuten (bei 4,5 bis 6 Stunden Arbeitszeit) und 60 Minuten (bei über 6 Stunden Arbeitszeit) eingehalten werden. Ohne Pause darf nicht länger als 4,5 Stunden gearbeitet werden.
Von dieser Arbeitszeitbeschränkung sind Gastronomie, Bau und Landwirtschaft ausgenommen: Hier dürfen jeweils elf Stunden täglich nicht überschritten werden. Nicht erlaubt ist eine Beschäftigung zwischen 20 Uhr abends und 6 Uhr morgens. Wenn der Schüler älter als 16 Jahre ist, darf er bis 22 Uhr in Gaststätten, ab 5 Uhr in Bäckereien sowie ab 5 Uhr oder bis 21 Uhr in der Landwirtschaft arbeiten.
Schülerpraktikanten dürfen weder an Samstagen noch Sonntagen beschäftigt werden, außer die Tätigkeit findet in einem Krankenhaus oder Altenheim, in einer Gaststätte, in der Landwirtschaft oder beim ärztlichen Notdienst statt. Dann dürfen Schüler sowohl samstags als auch sonntags eingesetzt werden. Wichtig: Geht das Schulpraktikum über einen längeren Zeitraum, muss sichergestellt sein, dass mindestens zwei Samstage und zwei Sonntage pro Monat beschäftigungsfrei sind.
Gibt es einen Arbeitsvertrag?
Vor allem große Firmen schließen manchmal einen Praktikumsvertrag ab. Er dient zur beiderseitigen Absicherung. Kleinere Betriebe treffen meist nur mündliche Absprachen. Zwingend ist ein Vertrag nicht vorgeschrieben, da Schüler üblicherweise nur kurze Zeit in einem Betrieb oder Unternehmen bleiben.
Wird das Praktikum vergütet?
Generell wird ein Schülerpraktikant nicht bezahlt. Aber es liegt im Ermessen des Arbeitgebers, ob es am Ende eine kleine Anerkennung gibt, meist in Form eines Geschenks.
Bekommt der Schüler am Arbeitsplatz „Besuch“ vom Lehrer?
Der Praktikumsleiter der Klassenstufe wird normalerweise am Praktikumsplatz vorbeischauen und mit den Praktikanten und „Vorgesetzten auf Zeit“ sprechen, auch um Fragen oder auch Unstimmigkeiten zu klären.
Erhält der Praktikant im Anschluss ein Arbeitszeugnis?
Der Betrieb stellt ein so genanntes Praktikumszeugnis aus. Darin werden Tätigkeit, Lern- und Arbeitsbereitschaft, Verhalten, Teamfähigkeit und Dauer des Praktikums beschrieben. Diese Bescheinigungen können wichtige Türöffner bei der Bewerbung um eine Ausbildungsstelle sein.