Patentanwaltsfachangestellter (m/w/d)
Key Facts Patentanwaltsfachangestellter
dreijährige Ausbildung zum Patentanwaltsfachangestellten
Tätigkeitsbereich
Organisation des Büros, Führen von Mandantengesprächen, Anlegen und Archivieren von Akten, Organisation aller Termine des Patenanwaltes, Recherche zu neuen Urteilen der Branche
Gehalt
ab etwa 2.000 Euro pro Monat
Zukunftsaussichten
Gut, da Patentanwälte einer gesicherten Perspektive entgegenblicken und davon auch ihre Angestellten profitieren dürften
Aufgaben eines Patentanwaltsfachangestellten
Der Patentanwaltsfachangestellte leitet sein Büro eigenständig oder er agiert dabei als Teil eines größeren Teams. Zwar arbeitet er im Regelfall auch eigenverantwortlich, wird dabei aber immer den Weisungen seines Anwaltes unterstellt sein. Für ihn setzt er Zeit und Kräfte ein, indem er etwa dessen Termine organisiert, Gespräche mit den Mandanten vorbereitet oder Akten anlegt und archiviert. Auf diese Weise vereinfacht er die Tätigkeit des Juristen und nimmt diesem manche Aufgabe ab. Im Gegensatz zum Rechtsanwalts- oder Notargehilfen ist der Patentanwaltsfachangestellte allerdings nicht daran beteiligt, Verträge aufzusetzen und sie lediglich dem Anwalt zur Unterschrift vorzulegen.
Demgegenüber kann der Patentanwaltsfachangestellte solche Anträge ausfüllen, die im Rahmen eines Patentverfahrens an die zuständigen Behörden übermittelt werden müssen. Dafür ist es erforderlich, dass er – obwohl selbst kein Jurist – auf dem neuesten Stand der Entwicklung in seinem Rechtsgebiet bleibt. Das Lesen und Verstehen aktueller Urteile gehört hier also zum beruflichen Alltag. Daneben ist es wichtig, auch einen guten Überblick über Termine und Fristen zu bewahren. Ein Talent für die Organisation muss bei Bewerbern für einen solchen Job also erkennbar sein. Denn gerade im Rechtswesen können Anträge und Dokumente oftmals nur dann wirksam eingereicht werden, wenn sie den Ämtern vor Ablauf fester Fristen vorliegen.
Welche Ausbildung braucht ein Patentanwaltsfachangestellter?
Der Beruf des Patentanwaltsfachangestellten ist in Deutschland genau geregelt. Wie schon die Rechtsanwalts- oder Notargehilfen, so durchlaufen auch die Auszubildenden in diesem Metier eine dreijährige Lehrzeit. Üblicherweise sind sie dabei fest in einer Kanzlei oder der Rechtsabteilung eines Unternehmens angestellt, arbeiten also täglich in einem Büro, in der Verwaltung oder sogar an einem Gericht. Regelmäßig besuchen sie darüber hinaus die Berufsschule. Dort werden ihnen solche Inhalte vermittelt, für die in der täglichen Arbeit kaum einmal Zeit bleibt. Die duale Ausbildung schult den Bewerber daher in seinen praktischen Fähigkeiten und in seinen theoretischen Kenntnissen.
Darüber hinaus ist es wichtig, einen offenen, kommunikativen und lösungsorientierten Charakter mitzubringen. Gerade in den Gesprächen mit den Mandanten muss sich der Patentanwaltsfachangestellte ganz dem Ziel seines Gegenübers unterstellen – persönliche Belange oder Sichtweisen sind dabei irrelevant. Das Arbeiten im Team und die Entgegennahme von Weisungen sind dabei genauso erforderlich wie das eigenständige Agieren im vorgegebenen Rahmen. Insbesondere das Ausfüllen und Absenden von Dokumenten oder Rechnungen geschieht in vielen Kanzleien ohne die ausdrückliche Anleitung des Anwalts – und somit auf eigenes Bestreben wie auch auf eigene Verantwortung des Patentanwaltsfachangestellten. Dieser kann sich bei vermeidbaren Fehlern daher auch zivil- und strafrechtlichen Konsequenzen ausgesetzt sehen.