Mittelstand Definition - Du erhältst eine genaue Beschreibung!

Allgemeines zur Definition des Mittelstands

Wie kaum ein anderer Begriff dominiert „der Mittelstand“ die wirtschaftsmediale Berichterstattung in Deutschland. Gleichzeitig sind nur wenige Wirtschaftsbegriffe so ungenau definiert wie der Mittelstand. Das Wort ist eine Besonderheit der deutschen Sprache und findet sich in dieser Form nicht in anderen Sprachen.

Kennzeichnend für die Definition von Mittelstand sind nicht nur quantitative Merkmale wie der Umsatz oder die Mitarbeiterzahl, sondern in erster Linie qualitative Merkmale. Bei einem mittelständischen Unternehmen übt der Unternehmer einen maßgeblichen persönlichen Einfluss auf die Geschäftstätigkeit aus. Gleichzeitig trägt er das unternehmerische Risiko und das Unternehmen sichert seine persönliche Erwerbs- und Existenzgrundlage.

Mittelständische Unternehmen zeichnen sich primär durch die Einheit von Eigentum und Leitung aus. Sie sind somit inhabergeführte Firmen. Das IfM Bonn sieht deshalb die Begriffe Mittelstand, Eigentümerunternehmen, Familienunternehmen und familiengeführtes Unternehmen als Synonyme an.

Um empirische/statische Analysen in Bezug auf mittelständische Unternehmen zu ermöglichen, hat das IfM Bonn eine quantitative Definition des Mittelstands eingeführt. Demnach halten in einem mittelständischen Unternehmen bis zu zwei natürliche Personen oder ihre Familienangehörigen mindestens die Hälfte der Anteile und diese Personen gehören zudem der Geschäftsführung an.

Die Mittelstand Definition als kleine und mittlere Unternehmen in Deutschland

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Wie bereits im vorangegangenen Abschnitt dargestellt, existiert der Begriff „Mittelstand“ ausschließlich in der deutschen Sprache. In der englischen Sprache, die die Wirtschaftsberichterstattung weltweit beherrscht, gibt es lediglich den Begriff der „small and medium-sized enterprises“ (SME). Um eine internationale Vergleichbarkeit des Mittelstands-Begriffs herzustellen, führte das IfM Bonn eine eigene Definition sogenannter „kleiner und mittlerer Unternehmen“ (KMU) ein.

Die KMU-Definition des IfM Bonn orientiert sich im Unterschied zu dessen Definition des Mittelstands in Deutschland an quantitativen Kriterien in Form des Jahresumsatzes und der Mitarbeiteranzahl. Zur Harmonisierung der KMU-Definition mit der EU-Kommission hat das IfM Bonn KMU in die drei Unterkategorien Kleinst-, Klein- und Mittel-Unternehmen unterteilt. 


  • Kleinstunternehmen haben bis zu neun Beschäftigte und einen maximalen Umsatz von zwei Millionen Euro im Jahr.
  • Kleinunternehmen beschäftigen bis zu 49 Mitarbeiter bei einem maximalen Jahresumsatz von 10 Millionen Euro.
  • Mittlere Unternehmen haben zwischen 50 und 499 Mitarbeiter sowie einen Jahresumsatz, der zwischen 10 und 50 Millionen Euro liegt.

Zwischen KMU und Mittelstandsunternehmen gemäß den Definitionen des IfM Bonn gibt es große Überschneidungen. Viele kleine und mittlere Unternehmen erfüllen auch die qualitativen Kriterien der Definition des Mittelstands. Aber auch größere Unternehmen, die nicht mehr die Kriterien eines KMU erfüllen, können zum Mittelstand zählen z.B. gibt es Definitionen, die „Hidden Champions“ beinhalten und eine weitaus höhere Anzahl an Beschäftigten und Umsätzen aufweisen. Da die Definitionen nicht deckungsgleich sind, dürfen die Begriffe „Mittelstand“ und „kleine und mittlere Unternehmen“ auch nicht als Synonyme verwendet werden. Dennoch steht in diesem Artikel zur Vereinfachung die Definition der KMU als „Mittelstand“ im Vordergrund.

Die Definition von kleinen und mittleren Unternehmen in Europa

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In Bezug auf in der Europäischen Union ansässige Unternehmen gibt es eine eigene Definition von kleinen und mittleren Unternehmen durch die EU-Kommission, die sich von der deutschen Definition durch das IfM Bonn unterscheidet. Neben den beiden Kriterien Beschäftigtenzahl und Jahresumsatz kommt in der Definition der EU-Kommission mit der Bilanzsumme noch ein zusätzliches drittes Kriterium zum Einsatz.

In Summe ist die Definition von KMU durch die EU-Kommission etwas restriktiver als die deutsche Variante. Gemäß der europäischen Definition darf ein KMU maximal 249 Mitarbeiter beschäftigen, entweder einen Jahresumsatz von höchstens 50 Millionen Euro generieren oder auf eine Bilanzsumme von bis zu 43 Millionen Euro kommen.

Auch die EU-Kommission hat eine Unterteilung der KMU in Kleinst-, Klein- und Mittel-Unternehmen eingeführt:

  • Als Kleinstunternehmen zählen Firmen mit bis zu neun Beschäftigten sowie einem Jahresumsatz oder einer Bilanzsumme von je maximal zwei Millionen Euro.
  • Kleinunternehmen haben bis zu 49 Beschäftigte und einen Jahresumsatz oder eine Bilanzsumme von höchstens zehn Millionen Euro.
  • Mittlere Unternehmen haben laut Definition der EU-Kommission nicht mehr als 50 Millionen Euro Jahresumsatz oder eine Bilanzsumme von maximal 43 Millionen Euro und höchstens 249 Beschäftigte.
Die Abgrenzung von KMU gemäß der Definition der EU-Kommission hat für Unternehmen eine hohe praktische Relevanz. Sie ist entscheidend dafür, ob sich Unternehmen für europäische Förderprogramme qualifizieren, die speziell auf die Unterstützung von KMU ausgerichtet sind.

Fazit und allgemeine Mittelstand Definition

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Die Definition des Mittelstands lässt sich in Deutschland und damit in der Europäischen Union über die Definition der KMU (mittlerer und kleiner Unternehmen) ableiten. Die Definitionen sind ähnlich und unterscheiden sich lediglich bei den mittleren Unternehmen in der Mitarbeiterzahl, die in Deutschland bei 499 Mitarbeitern liegt.  Zudem zieht die Europäische Union als zusätzliches Kriterium die maximale Jahresbilanzsumme hinzu. Daraus resultierend lässt sich der Mittelstand abgeleitet von den KMU wie folgt definieren.

  • Kleinstunternehmen: Bis zu 9 Beschäftigte,Jahresumsatz oder Bilanzsumme* von je maximal 2 Millionen Euro.
  • Kleinunternehmen: Bis zu 49 Beschäftigte, Jahresumsatz oder Bilanzsumme* von höchstens 10 Millionen Euro.
  • Mittlere Unternehmen: Bis zu 499 Beschäftige (EU bis 249), Jahresumsatz bis 50 Mio. € Umsatz oder Bilanzsumme* von maximal 43 Mio. €.
*Ausschließlich nach der EU Definition relevant. 

FAQ: Deine Fragen und Antworten zum Mittelstand

Was zählt als Mittelstand?

Kennzeichnend für die Definition eines mittelständischen Unternehmens ist die Einheit von Eigentum und Leitung. Mittelständische Unternehmen sind grundsätzlich inhabergeführte Firmen. Bei einem mittelständischen Unternehmen übt der Unternehmer einen wesentlichen persönlichen Einfluss auf die Geschäftstätigkeit aus und trägt gleichzeitig das unternehmerische Risiko. Gemäß der Mittelstandsdefinition des IfM Bonn halten bei einem mittelständischen Unternehmen bis zu zwei natürliche Personen oder ihre Familienangehörigen mindestens 50 Prozent der Anteile des Unternehmens. Zudem sind diese Personen Mitglieder der Geschäftsleitung.

Wo fängt der Mittelstand an?

Bereits kleinste Unternehmen können zum Mittelstand zählen. Wichtig ist die besagte Einheit von Eigentum und Leitung. Gemäß der deutschen KMU-Definition haben Kleinstunternehmen höchstens neun Beschäftigte und einen Jahresumsatz von maximal zwei Millionen Euro.

Bis wann ist man KMU?

In Bezug auf KMU gibt es zwei unterschiedliche Definitionen: Die des IfM Bonn und die der EU-Kommission. Gemäß der IfM-Definition liegt der Grenzwert für KMU bei einem Jahresumsatz von 50 Millionen Euro und einer Beschäftigtenzahl von 500. Die KMU-Definition der EU-Kommission weicht von der IfM-Definition sowohl in qualitativer als auch in quantitativer Hinsicht ab. Zusätzlich zu den beiden Kriterien Umsatz und Beschäftigtenzahl spielt auch die Bilanzsumme bei der EU-Definition eine Rolle. Gemäß der EU-Kommission zählen Unternehmen mit maximal 250 Beschäftigten, einem Jahresumsatz von bis zu 50 Millionen Euro und einer maximalen Bilanzsumme von 43 Millionen Euro als KMU.

Was gilt als mittelständisches Unternehmen?

Für den Begriff „Mittelstand“ gibt es weder eine gesetzliche noch eine wirtschaftlich gültige Definition. Um mittelständische Unternehmen trotzdem von anderen Firmen abzugrenzen, wurden diverse qualitative und quantitative Kriterien definiert. Zu den qualitativen Kriterien zählt in erster Linie die Einheit von Eigentum, Leitung und Risiko eines Mittelstandsunternehmens. Bei mittelständischen Unternehmen stellen die Eigentümer auch die Leitung des Unternehmens dar und darüber hinaus tragen sie auch das unternehmerische Risiko. Zu den quantitativen Kriterien zählen Grenzwerte in Bezug auf den Jahresumsatz und die Beschäftigtenzahl.

Autor: Yourfirm Redaktion
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