Wie hoch ist das Gehalt im Pflichtpraktikum?
Um erste Erfahrungen im Arbeitsleben zu sammeln, sind Praktika eine hilfreiche Methode. Du kannst über einen festgelegten Zeitraum in ein Unternehmen hineinschnuppern, Abläufe und Prozesse kennenlernen sowie erste Kontakte knüpfen. Unterschieden wird dabei zwischen einem Pflichtpraktikum und einem freiwilligen Praktikum. Das Erlernte bleibt gleich, das Gehalt allerdings nicht. Denn handelt es sich um einen obligatorischen Zwischenstopp, sind Deine Chancen auf Gehalt im Pflichtpraktikum eher gering.
Wann Du mit Gehalt im Pflichtpraktikum rechnen kannst, welche Ansprüche Du an Deinen Arbeitgeber stellen darfst und ob sich ein Pflichtpraktikum überhaupt für Dich lohnt, erfährst Du hier. Nachfolgend haben wir alles Wissenswerte über das Gehalt im Pflichtpraktikum für Dich zusammengefasst.Wer absolviert ein Pflichtpraktikum?
Wie die Bezeichnung Pflichtpraktikum bereits aussagt, handelt es sich dabei um etwas Verpflichtendes. Meist findet es im Rahmen der schulischen Laufbahn bzw. während des Studiums statt. Die Lehreinrichtung bzw. Studienordnung verlangt dann von Dir, eine gewisse Zeit in das Arbeitsleben hineinzuschnuppern, um erste Erfahrungen sammeln zu können. Wünschenswert ist es, wenn Du im Rahmen Deines Pflichtpraktikums Wissen aus Deinem Studiengang anwenden bzw. vertiefen kannst. Häufig musst Du im Anschluss des Pflichtpraktikums einen von Dir verfassten Bericht vorlegen, in welchem Du das im Praktikum Erlernte mit den Inhalten des Studiums verknüpfst. Nach erfolgreichem Abschluss wird das Pflichtpraktikum als Teil des Studiums anerkannt.
Vorteile bringt ein Pflichtpraktikum definitiv mit sich. Nicht nur lernst Du das Arbeitsleben kennen. Auch kannst Du mehr über Deine persönlichen Interessen und Qualifikationen lernen. Womöglich stellt sich während des Praktikums heraus, dass manches Dir doch mehr oder weniger liegt als zuvor angenommen. Du kannst es folglich nutzen, um Deinen zukünftigen Weg in die Arbeitswelt nach Deinen Vorstellungen zu gestalten, ohne am Ende enttäuscht zu werden.Muss im Pflichtpraktikum Gehalt ausgezahlt werden?
Ein Gehalt im Pflichtpraktikum darfst Du nicht erwarten. In Deutschland gibt es kein Gesetz, welches ein Gehalt vorschreibt oder zusichert. Handelt es sich um ein Pflichtpraktikum, welches Du im Rahmen Deines Studiums, Deiner Ausbildung oder Deiner schulischen Jahre absolvieren musst, hast Du keinen rechtlichen Anspruch auf ein Gehalt.
Anders sieht es bei freiwilligen Praktika aus. Wer sich aus reinem Interesse oder zur persönlichen Orientierung für ein Praktikum entscheidet, muss für die aufgebrachte Zeit und Leistung entlohnt werden. Hier gilt jedoch: Die Auszahlung von Gehalt ist für den Arbeitgeber erst dann verpflichtend, wenn das Praktikum länger als drei Monate dauert.Absolvierst Du ein Pflichtpraktikum, welches über drei Monate hinausgeht, hast Du keinen Anspruch auf Gehalt. Dies bedeutet jedoch nicht, dass Du niemals entlohnt wirst. Ob Du Gehalt im Pflichtpraktikum erhältst, ist reine Ermessenssache des Arbeitgebers. Möchte Dich dieser für Deine Arbeit entlohnen, darf er Dir selbstverständlich in Gehalt zahlen.
Gilt im Pflichtpraktikum das Recht auf den Mindestlohn?
Seit 1. Juli 2021 sind Arbeitgeber dazu verpflichtet, ihren Angestellten einen Mindestlohn von 9,60 € auf die Stunde zu zahlen. Das Gehalt im Pflichtpraktikum ist von dieser Vorschrift ausgenommen. Ist das Praktikum von Deiner Schule, Ausbildungseinrichtung oder Universität vorgeschrieben, darfst Du keine Vergütung erwarten.
Anspruch auf den Mindestlohn haben hingegen Personen, welche ein freiwilliges Praktikum bzw. Orientierungspraktikum absolvieren. Voraussetzung ist laut Mindestlohngesetz jedoch, dass das Praktikum länger als drei Monate dauert. Erst dann rechnet sich der Aufwand für das Unternehmen, Dich als Anfänger an die internen Prozesse heranzuführen und einzulernen.Hast Du eine Ausbildung oder ein Studium bereits erfolgreich abgeschlossen, sehen die Aussichten anders aus. Denn mit absolvierter Ausbildung bzw. abgeschlossenem Studium in der Tasche musst Du für Deine Arbeit entlohnt werden. Während Du auf Gehalt im Pflichtpraktikum verzichten musstest, kannst Du Dich in diesem Fall zumindest über den Erhalt des Mindestlohnes freuen. Die Dauer des freiwilligen Praktikums ist hierbei gänzlich irrelevant.
Solltest Du zum Zeitpunkt Deines Praktikums noch minderjährig sein, entfällt der Anspruch auf den Mindestlohn. Denn die Zahlung des Mindestlohns ist für einen Arbeitgeber erst dann verpflichtend, wenn Du 18 Jahre oder älter bist. Ausnahmen bestätigen allerdings auch hier die Regel. Das Recht auf die Zahlung des Mindestlohnes hast Du bei Minderjährigkeit dann, wenn dem Praktikum eine abgeschlossene Berufsausbildung vorangegangen ist.Wie viel kannst Du in einem Pflichtpraktikum verdienen?
Hast Du Glück und einen guten Arbeitgeber, kannst Du Dich in Deinem Pflichtpraktikum auf Gehalt freuen. Die Vergütung ist keine Pflicht, kommt aber dennoch häufig vor. Viele Arbeitgeber zahlen zumindest eine geringe Summe von 450 bis 500 €, um Deine Zeit und Leistung anzuerkennen und zu entlohnen. Möchte Dir das Unternehmen mehr Gehalt im Pflichtpraktikum zahlen, kann es dies selbstverständlich tun. Hier gibt es keinerlei Vorschriften bzw. Einschränkungen. Das Gehalt eines Pflichtpraktikums ist für Dich versicherungsfrei.
Beziehst Du BAföG, ist eine gewisse Vorsicht geboten. Solange Du kein Gehalt erhältst, wird Dir Deine übliche Förderung in vollem Umfang weiter ausgezahlt. Ist jedoch Gehalt für das Pflichtpraktikum im Spiel, wird dieses mit dem BAföG-Satz verrechnet.Ist ein Pflichtpraktikum ohne Gehalt lohnenswert?
Selbstverständlich wäre es schön, für die Zeit und Arbeit entlohnt zu werden, welche Du in ein Pflichtpraktikum investierst. Solltest Du kein Gehalt für das Pflichtpraktikum erhalten, darf dies in erster Linie jedoch kein Ausschlusskriterium für das Unternehmen und die Stelle sein. Vielleicht magst Du kein Gehalt gezahlt bekommen, dennoch gewinnst Du an Erfahrung dazu.
Auch ohne Gehalt kann ein Pflichtpraktikum Dir dabei helfen, Deinen künftigen Weg ins Arbeitsleben zu ebnen. Du sammelst erste praktische Erfahrungen, welche sich nicht nur im Lebenslauf gut machen. Auch in künftigen Vorstellungsgesprächen kannst Du darauf verweisen und Deine Qualifikationen mit Praxiserfahrung untermauern. Zudem knüpfst Du während eines Pflichtpraktikums Kontakte, welche sich in Deinem späteren Netzwerk als durchaus nützlich erweisen könnten. Bekanntschaften in der Branche, in welcher Du gern tätig sein möchtest, können Dir womöglich zu Deinem Traumjob verhelfen. Sie kennen die Interna und können bei Bedarf auf Dich zukommen, sollte eine zu deinen Vorstellungen passende Stelle im Unternehmen neu besetzt werden.Musst Du auf Gehalt im Pflichtpraktikum verzichten, kannst Du dennoch von kostenlosen Weiterbildungen profitieren. Praktika sind dazu da, sich weiterzubilden und neue Erfahrungen zu sammeln. Sie zeigen einem auf, welcher Job tatsächlich zu den eigenen Vorstellungen, Fähigkeiten und Wünschen passt und bieten einen idealen Start ins Berufsleben.
FAQ - Häufig gestellte Fragen
Autor: Yourfirm-Redaktion
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