Bruttolohn/Nettolohn

Das Einkommen eines Arbeitnehmers wird zum einen in einem Bruttobetrag angegeben und zum anderen als Nettobetrag ausgewiesen. Das Bruttogehalt setzt sich aus dem Lohn des Arbeitnehmers / der Arbeitnehmerin sowie den unterschiedlichen sozialpflichtigen Beiträgen zusammen. Die Bezüge, die man direkt ausgezahlt bekommt, bezeichnen wir als Nettolohn. Das Nettogehalt ergibt sich jedoch erst, nachdem vom Bruttoeinkommen bestimmte steuerliche und sozialpflichtige Beiträge abgezogen wurden.

Bruttolohn/Nettolohn

Was ist der Unterschied zwischen Bruttolohn und Nettolohn?

Vom Bruttolohn werden folgende steuerliche Abgaben abgezogen:
  • Lohnsteuer (deren Höhe abhängig ist von der jeweiligen Steuerklasse)
  • Solidaritätszuschlag und
  • Kirchensteuer.
 
Als sozialpflichtige Abgaben gelten folgende Sozialversicherungsbeiträge:
  • Rentenversicherung
  • Krankenversicherung
  • Arbeitslosenversicherung und
  • Pflegeversicherung.
Nach Abzug der genannten Beiträge erhält der Arbeitnehmer den finalen Nettolohn.

Einflussfaktoren für Bruttolohn

In der Summe gibt es einige Einflussfaktoren, welche den Bruttolohn mehr oder weniger stark reduzieren, je nach Größenordnung der einzelnen Abgaben.
 
Auf den ersten Blick ungewöhnlich erscheint es, dass trotz des gleichen Bruttogehalts das Nettoeinkommen von Arbeitnehmern variieren kann, obwohl sie denselben Beruf ausüben. Hierbei muss beachtet werden, dass die Lohnsteuer, der Solidaritätszuschlag wie auch die Kirchensteuer nicht nur von der Höhe des eigenen Einkommens abhängen, sondern auch von der Steuerklasse, welcher man zugeordnet ist.

Steuerklassen

Je nach Lebenssituation wird der Arbeitnehmer in eine bestimmte Steuerklasse eingeordnet, welche die Abgabesätze unterschiedlich reguliert. Als Einflussfaktoren für die Steuerklassen zählen unter anderem:

  • ob man ledig oder verheiratet ist
  • ob man Kinder hat oder kinderlos ist oder
  • ob man Kirchensteuer entrichtet oder nicht.

Praxisbeispiel für den Unterschied zwischen Bruttolohn und Nettolohn

Hinsichtlich der Auswirkungen der Steuerklassen auf den Brutto- bzw. Nettolohn zeigen wir anhand einiger Beispiele aus der Praxis, wie stark sich unterschiedliche Einflussfaktoren auf den Brutto-/Netto-Verdienst auswirken (Stand 12/2020): 
 
Angestellte/r, alleinstehend, Wohnsitz in Bayern, ohne Kirchensteuer, 3000 Euro Bruttolohn/Monat: 
 
  • Ledige, geschiedene, verwitwete ohne Kinder (Steuerklasse I): 1970,84 Euro Nettolohn im Monat
  • Alleinerziehende ledige, geschiedene oder verwitwete mit Kindern (Steuerklasse II): 2020,60 Euro Nettolohn im Monat
 
Angestellte/r, alleinstehend, Wohnsitz in Bayern, mit Kirchensteuer, 3000 Euro Bruttolohn/Monat:
 
  • Ledige, geschiedene, verwitwete ohne Kinder (Steuerklasse I): 1938,35 Euro Nettolohn im Monat
  • mit Kind (Steuerklasse II): 1991,89 Euro Nettolohn im Monat
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