Berufserfahrung – Definition und Unterschiede

Wie ist Berufserfahrung definiert?

Arbeitserfahrung zählt zu den wichtigsten Einstellungskriterien in den meisten Unternehmen. Kaum eine Stellanzeigen kommt ohne eine Forderung nach einer bestimmten Form von Erfahrung im Beruf aus. Der vorliegende Beitrag gibt Antworten auf die Fragen, was konkret darunter verstanden wird, warum sie so wichtig ist und wie man sie in der Praxis gewinnt. Im Allgemeinen werden darunter die Kenntnisse und Erfahrungen verstanden, die ein/e Arbeitnehmer:in hinsichtlich einer bestimmten Arbeit im Laufe ihres/seines Berufslebens durch eine Tätigkeit im gleichen bzw. einem ähnlichen Bereich erworben hat. In Stellenausschreibungen finden sich sehr unterschiedliche Formulierungen in Bezug auf die vom Arbeitgeber:in gewünschte Arbeitserfahrung.

Unterschiede in der Berufserfahrung

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Erste Berufserfahrung
Bei dieser Formulierung handelt es sich um die geringstmögliche Anforderung hinsichtlich der Arbeitserfahrung. Mit „erster Erfahrung“ ist im Allgemeinen gemeint, dass der/die Bewerber:in einen ersten Einblick in den Arbeitsalltag eines Unternehmens gewonnen hat. Damit ist nicht notwendigerweise eine 40-Stunden-Woche gemeint. Auch ein Neben- oder Minijob sowie eine Werkstudententätigkeit fallen darunter. Zudem ist es bei der ersten Arbeitserfahrung nicht zwingend erforderlich, dass diese im gleichen Bereich gesammelt wurde, auf den sich die Stellenanzeige bezieht. Erfahrung im gleichen oder einem ähnlichen Bereich ist definitiv von Vorteil, wird aber von einem/r Arbeitgeber:in keineswegs vorausgesetzt. Stellenanzeigen, die die Formulierung „erste Arbeitserfahrung“ enthalten, richten sich in der Regel gezielt an Hochschulabsolvent:innen oder Personen mit einem anderen Ausbildungsabschluss, die in die Arbeitswelt einsteigen. Insofern wird die geforderte Arbeitserfahrung häufig durch Zusätze wie „idealerweise“ oder „gerne gesehen“ relativiert.

Fundierte Berufserfahrung
Wenn du in einer Stellenanzeige auf den Begriff „fundierte Berufserfahrung“ stößt, ist damit in aller Regel eine mehrjährige Tätigkeit im selben Fachbereich oder zumindest in derselben Branche gemeint. Wenn ein:e Arbeitgeber:in fundierte Berufserfahrung fordert, ist er meist an der Kombination des Fachwissens und der Praxiserfahrung des/der Bewerbers/in interessiert. Kandidat:innen mit mehrjähriger Vorerfahrung fällt es im Regelfall leichter, sich schnell im neuen Arbeitsumfeld zurechtzufinden und produktiv zu sein. Praktika und Arbeitserfahrung in anderen Branchen reichen in Bezug auf eine fundierte Arbeitserfahrung nicht aus.

Umfassende / Mehrjährige / langjährige Berufserfahrung
In vielen Stellenausschreibungen definieren Arbeitgeber:innen konkret die von ihnen gewünschte Arbeitserfahrung in Form einer Zeitspanne, wie zum Beispiel „drei bis fünf Jahre“. Alternativ werden oftmals die Begriffe „umfassende“, „mehrjährige“ oder „langjährige Berufserfahrung“ verwendet. Für diese Zeitbegriffe gibt es keine eindeutige Definition. Als Richtwert für eine umfassende, mehrjährige oder langjährige Berufserfahrung wird im Allgemeinen ein Zeitraum von drei bis fünf Jahren verstanden.
Mit der Anforderung einer langjährigen Berufserfahrung zielen Arbeitgeber im Regelfall darauf ab, dass ein/e Bewerber:in bereits Personal- und/oder Budgetverantwortung übernommen hat. Grundsätzlich gilt bei einer Bewerbung auf eine Stelle mit einer geforderten langjährigen Berufserfahrung, dass du diese auch tatsächlich in der erforderlichen Höhe nachweisen kannst. Mit nur ein bis zwei Jahren Erfahrung solltest du dich besser nicht auf eine Stellenanzeige mit langjähriger Berufserfahrung bewerben.

Einschlägige Berufserfahrung
Eine weitere Formulierung, die du in vielen Stellenanzeigen wiederfinden wirst, ist die „einschlägige Arbeitserfahrung“ (häufig auch „relevante Berufserfahrung“ genannt). Wie dieser Begriff bereits zum Ausdruck bringt, sollte deine Arbeitserfahrung aus genau dem Bereich stammen, für den du dich bewirbst. Wenn ein:e Arbeitgeber:in nach einem/r Kandidat:in mit „relevanter Berufserfahrung“ sucht, erwartet er, dass diese/r nicht nur ein fundiertes Fachwissen mitbringt, sondern idealerweise auch Kontaktnetzwerk, das für den/die neue:n Arbeitgeber:in von Vorteil sein kann. Einschlägige bzw. relevante Berufserfahrung ist im Unterschied zur langjährigen Berufserfahrung nicht an eine bestimmte Anzahl von Jahren im Berufsleben gekoppelt. Es ist durchaus möglich, dass du bereits nach zwei Jahren relevante Berufserfahrung gesammelt hast. Achte bei der Forderung nach einschlägiger Erfahrung in deiner Bewerbung darauf, dass du diese möglichst detailliert nachweist, beispielsweise durch die Anzahl der von dir gewonnenen Projekte oder Neukund:innen.

Warum ist Berufserfahrung wichtig?

Bei einem Blick in den Stellenmarkt von Zeitungen oder auf Online-Jobbörsen wirst du schnell feststellen, dass in den meisten Stellenanzeigen mehr oder weniger Erfahrung im Beruf vorausgesetzt wird. In den meisten Jobs rangiert die Arbeitserfahrung weit oben auf der Wunschliste von Arbeitgebern:innen.

Hinter der Forderung nach Arbeitserfahrung seitens des/der Arbeitgebers/in stecken vor allem zwei Hintergedanken: Zum einen arbeiten berufserfahrene Kandidat:innen meist eigenständiger. Von einem/r Bewerber:in mit einem entsprechenden Erfahrungshintergrund kann ein:e Arbeitgeber:in voraussetzen, dass er/sie schneller in den neuen Job einsteigt und damit die Einarbeitungszeit kürzer ausfällt oder sogar ganz wegfällt. Darüber hinaus bringt ein/e Kandidat:in mit Erfahrung im Arbeitsleben schnellere Ergebnisse. Wer die Aufgaben und Abläufe in einem bestimmten Job kennt und versteht, wird schneller produktiv als ein/e Kandidat:in, der nicht mit den Details eines Jobs vertraut ist.

Wie gewinnt man Berufserfahrung?

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In der Praxis erweist sich die Sache mit der Arbeitserfahrung jedoch häufig als Teufelskreis bzw. Henne-Ei-Problem. Du musst sie erst einmal sammeln, bevor du in einen Job einsteigen kannst. Doch wie willst du sie gewinnen, wenn du keinen Job hast? Und so sind viele Bewerber mit folgendem Henne-Ei-Problem konfrontiert: Ohne Erfahrung kein Job – ohne Job aber keine Erfahrung.
Doch trotz dieses vermeintlichen Teufelskreislaufs solltest du nicht daran verzweifeln, denn es gibt es zahlreiche Möglichkeiten, bereits während der Ausbildung erste Arbeitserfahrung zu sammeln.

Praktika
Praktika gehören seit langer Zeit zum Pflichtprogramm in den meisten Ausbildungen. Vor allem in Studienrichtungen mit vielen Studierenden, wie beispielsweise BWL oder Jura, zählen Praktika zur absoluten Grundvoraussetzung, um beim späteren Berufseinstieg gute Karten auf einen Job zu haben.

Ein Praktikum hat idealerweise eine Dauer von mehreren Monaten. Noch besser ist es, wenn du ein Praktikum in einem Bereich absolvierst, in dem du später arbeiten willst. Ein derartiges Praktikum wird dir ein potenzieller Arbeitgeber als relevante Berufserfahrung anrechnen. Auch für Stellen, in denen „erste Arbeitserfahrung“ gefordert wird, sind Praktika in der Regel eine ausreichende Qualifikation.

Studentenjobs
Viele Student:innen sind darauf angewiesen, ihr Studium über einen Nebenjob mitzufinanzieren. Hinsichtlich des Themas Erfahrung solltest du darauf achten, dass ein Studentenjob einen gewissen Bezug zu einem Bereich aufweist, in dem du später tätig sein willst. Je größer die Schnittmenge zwischen deinem Nebenjob und deinem späteren Arbeitsfeld, umso mehr Arbeitserfahrung wird dir ein:e später:e Arbeitgeber:in aus deinem Studentenjob anrechnen.

Werkstudentenjobs
Als Werkstudent:in bist du ganzjährig für eine/n Arbeitgeber:in tätig. Die Zahl deiner wöchentlichen Arbeitsstunden richtet sich sowohl nach den Erfordernissen deines/r Arbeitgebers/in als auch nach deinen eigenen. In der Regel haben Werkstudent:innen eine Wochenarbeitszeit zwischen zehn und 20 Stunden.
Ähnlich wie ein Praktikum zählt auch ein Werkstudentenjob zu deiner Arbeitserfahrung. Im besten Fall bist du als Werkstudent:in für ein Unternehmen tätig, in dem du dir einen Berufseinstieg vorstellen kannst. In der Praxis werden viele Werkstudent:innen zu einem späteren Zeitpunkt von ihren Arbeitgeber:innen übernommen.

Freiberufliche oder selbständige Tätigkeit
Studierende sind zunehmend auch als Freiberufler:innen oder Selbständige tätig. Das Internet macht es möglich, dass du als Studierende:r in vielen Bereich relativ einfach eine selbständige oder freiberufliche Tätigkeit aufnehmen kannst. Auch über eine derartige Tätigkeit kannst du relevante Berufserfahrung sammeln, die dir bei einer späteren Bewerbung zugutekommt. Im Gegensatz zu einem Studenten- oder Werkstudentjob ist eine freiberufliche oder selbständige Tätigkeit jedoch meist mit einem höheren Zeitaufwand verbunden.

FAQ - Häufig gestellte Fragen

1) Wer ist in welcher Entgeltgruppe?
Im öffentlichen Dienst werden vier Hauptentgeltgruppen unterschieden. Die Entgeltgruppen 1 bis 4 umfassen an- und ungelernte Personen. Die Gruppen 5 bis 9a beziehen sich auf Personen mit einer mindestens dreijährigen Erfahrung. In die Gruppen 9b bis 12 fallen Personen mit einem Fachhochschulstudium oder Bachelor. Und die Entgeltgruppen 13 bis 15Ü umfassen Personen mit einem wissenschaftlichen Hochschulstudium oder Master.
2) Warum ist Berufserfahrung so wichtig?
Arbeitserfahrung ist aus zwei Gründen wichtig: Zum einen arbeiten Personen mit Erfahrung eigenständiger, wodurch die Einarbeitungszeit in der Regel kürzer ausfällt. Zum anderen sind Personen mit Arbeitserfahrung im Regelfall produktiver als Personen ohne Erfahrung.
3) Was ist Berufserfahrung wert?
Diese Frage lässt sich nicht pauschal beantworten. Wie stark die Vergütung einer Arbeit an die Arbeitserfahrung gekoppelt ist, hängt von zahlreichen Faktoren ab, unter anderem der Branche und der konkreten Position.
4) Was heißt Berufserfahrung?
Mit diesem Begriff werden die Kenntnisse und Erfahrungen verstanden, die eine Person im Laufe ihres Berufslebens in einer bestimmten Tätigkeit bzw. einem bestimmten Bereich erwirbt.
5) Welche Stufe TVÖD Berufserfahrung?

Stufe 1 der TVöD erfordert keine einschlägige Arbeitserfahrung. Stufe 2 erfordert eine einschlägige Arbeitserfahrung von mindestens einem Jahr. Und in Stufe 3 wird im Regelfall eine einschlägige Erfahrung von mindestens drei Jahren vorausgesetzt.