Anwalt/Anwältin Gehalt
In diesem Artikel erhältst du Informationen über das Gehalt von einem Anwalt bzw. einer Anwältin. Das Jurastudium erfordert Durchhaltevermögen. Wer Rechtsvertreter werden will, muss mit viel Fleiß glänzen und großen Lernaufwand einkalkulieren, denn das Studium der Rechtswissenschaften verlangt den Studenten eine Menge ab.
Studium und Gehalt von Anwälten und Anwältinnen
Als Jurist/in darf man sich nach Bestehen des ersten Staatsexamens bezeichnen. Das zweite Staatsexamen ist notwendig, um sich als Volljurist/in bezeichnen und damit als Anwalt bzw. Anwältin tätig sein zu können.
Das Gehalt von einem Anwalt bzw. einer Anwältin während dem Studium
Studenten und Studentinnen der Rechtswissenschaft studieren vollzeit und erhalten im Normalfall während des Studiums keine Vergütung. Möglich ist aber auch ein dualer Studiengang im Wirtschaftsrecht, wobei ein Teil des Studiums in einer Kanzlei absolviert wird. So erhalten die Studierenden schon erste Praxiserfahrung und werden für ihre Arbeit vergütet. Das Gehalt während des dualen Jurastudiums ist stark abhängig von der Unternehmensgröße und den Kosten für die Hochschule.
Das Gehalt von Anwälten und Anwältinnen nach dem Studium
Bei Juristen und Juristinnen sieht das etwas positiver aus, hier werden zum Einstieg rund 3500 Euro gezahlt und nach fünf Jahren Berufserfahrung gibt es 4100 Euro pro Monat.
Staatsanwälte und Staatsanwältinnen werden verbeamtet, weshalb sich das Gehalt über das Bundesbesoldungsgesetz errechnet. Dadurch sind die Verdienstgruppe und die Einkommensstufen bei Staatsanwälten/innen festgelegt und das Gehalt steigt proportional mit den Dienstjahren. Ein Staatsanwalt oder eine Staatsanwältin kann zwischen 3.400 und 7.500 Euro im Monat verdienen.
Außerdem zeigen sich auch regionale Unterschiede hinsichtlich des Gehalts von Anwälten/innen. In den Bundesländern Baden-Württemberg, Hessen und Bayern ist ein monatliches Bruttogehalt von bis zu 4650€ die Regel. Dagegen werden Anwälte und Anwältinnen beispielsweise in Mecklenburg-Vorpommern, Thüringen und Sachsen-Anhalt mit Löhnen um ca. 3300€ im Verhältnis gesehen schlecht bezahlt.- Bis zu 500 Mitarbeiter: ca. 3000€ - 7500€
- 500 – 1000 Mitarbeiter: ca. 3300€ - 8300€
- Ab 1000 Mitarbeiter: ca. 3900€ - 10500€