Alles rund ums Rentenalter: Wie lange muss ich arbeiten?
Endlich in Rente – das heißt: Den Job an den Nagel hängen und im Ruhestand nur noch das machen, worauf man Lust hat. Aber wann ist es endlich soweit? Durch die verschiedenen Rentenreformen und Sonderregeln lässt sich das gar nicht so einfach sagen. In diesem Artikel erfährst Du alles, was Du zum Thema Rentenalter und für einen guten Start in den Ruhestand wissen musst.
Das derzeit reguläre Rentenalter in Deutschland
Lange Zeit lag das Rentenalter für die Regelaltersrente bei 65 Jahren. 2007 verabschiedete die Große Koalition aus SPD und CDU jedoch die sogenannte „Rente mit 67“. Um die durch den demografischen Wandel und die steigende Lebenserwartung immer höher werdenden Rentenbeiträge zu dämpfen, wurde das Rentenalter für die Regelaltersrente ab 2012 bis 2029 schrittweise angehoben. Entscheidend für das Eintrittsalter ist dabei das Geburtsjahr der Erwerbstätigen. Dabei muss jeder Jahrgang ein bis zwei Monate länger arbeiten, um die Altersgrenze zu erreichen:
1946-1957 |
65 Jahre + 1-11 Monate |
1958 |
66 Jahre |
1959 |
66 Jahre + 2 Monate |
1960 |
66 Jahre + 4 Monate |
1961 |
66 Jahre + 6 Monate |
1962 |
66 Jahre + 8 Monate |
1963 |
66 Jahre + 10 Monate |
1964 und älter |
67 Jahre |
Das Regelalter für die Rente entspricht allerdings keinesfalls dem tatsächlichen Renteneintrittsalter, in dem die meisten Menschen in Deutschland in den Ruhestand gehen. Dieses lag 2021 im Schnitt bei 64,2 Jahren. Die Differenz zum regulären Rentenalter ergibt sich daraus, dass viele Versicherte sich für einen vorzeitigen Rentenbeginn entscheiden und dafür Abschläge bei der Höhe ihrer Rentenzahlungen in Kauf nehmen. Wie genau das funktioniert und welche Möglichkeiten Du für einen früheren Renteneintritt hast, erfährst Du in den folgenden Abschnitten.
Die Rolle der Beitragsjahre für das Rentenalter
Wer bereits mit 16 Jahren eine Ausbildung macht, zahlt bei der Regelaltersrente aufgrund der festen Altersgrenze für das Rentenalter natürlich wesentlich länger in die Rentenkasse ein als jemand, der studiert und erst mit 30 Jahren anfängt zu arbeiten. Dabei haben die Beitragsjahre natürlich einen Einfluss auf die Höhe der Regelaltersrente im Ruhestand: Denn je mehr Arbeitnehmer und Arbeitnehmerinnen einzahlen, desto höher ist am Ende ihr Rentenanspruch. Unter Umständen können Menschen, die bereits besonders lange Rentenbeiträge entrichtet haben, auch von einem früheren Rentenbeginn profitieren.
Vorzeitige Rente mit 63 Jahren – Wie geht das?
Um Menschen zu belohnen, die schon früh im Arbeitsleben standen und besonders lange in die Rentenkasse eingezahlt haben, gibt es besondere Regelungen für langjährig Versicherte. Von diesen Altersgrenzen für einen früheren Renteneintritt profitierst Du, wenn Du insgesamt 35 oder sogar 45 Jahre in die Rentenkasse eingezahlt hast. Dazu zählen in der Regel:
- Zeiten, in denen Du in einer festen Anstellung in Voll- oder Teilzeit warst
- Zeiten der Selbstständigkeit, in der Beiträge in die gesetzliche Rentenversicherung gezahlt wurden, und andere freiwillige Beiträge
- Bezug von Krankengeld und Arbeitslosengeld
- Kindererziehungszeiten für die ersten zweieinhalb bis drei Lebensjahre
- Häusliche Pflege
- Beiträge für Minijobs (anteilig)
Einige Arten von Rentenbeiträgen zählen zwar für die Berechnung der Rente für langjährig Versicherte nach 35 Jahren, aber nicht für die Rente für besonders langjährig Versicherte nach 45 Jahren. Dazu gehören:
- Beiträge aus Arbeitslosengeld II und Arbeitslosenhilfe
- Versorgungsausgleich bei Scheidung
- Rentensplitting mit dem Ehepartner
- Anrechnungszeiten für Krankheit, Schwangerschaft, Arbeitslosigkeit, Schulausbildung und Studium
Ob Du genug Beitragsjahre gesammelt hast, um Anspruch auf eine vorzeitige Rente zu haben, erfährst Du aus der ausführlichen Rentenauskunft, die Dir die Rentenversicherung ab Deinem 55. Geburtstag automatisch jährlich zusendet. Darin findest Du auch die entsprechenden Altersgrenzen für Deinen Jahrgang.
Die Rente für langjährig Versicherte mit 35 Beitragsjahren
Hast Du 35 Jahre lang in die gesetzliche Rentenversicherung eingezahlt, erlaubt Dir das, etwas früher in Rente zu gehen – allerdings musst Du dafür Kürzungen bei der Rentenhöhe in Kauf nehmen. Dabei verlierst Du für jeden Monat, den Du Dich vor dem für Dich geltenden Regelalter für die Rente in den Ruhestand verabschiedest, 0,3 Prozent Deiner Rente – und das dauerhaft für den Rest Deines Lebens.
Das bedeutet, dass Du bei einem Renteneintritt mit 63 Jahren mit einem Abschlag von 14,4 Prozent rechnen musst, wenn Dein reguläres Rentenalter bei 67 Jahren liegt. Eine solche Entscheidung solltest Du auf jeden Fall gut durchdenken. Möchtest Du im Alter etwas kürzertreten, kannst Dir Abschläge von der Rente aber nicht leisten, könnte die Arbeit in Altersteilzeit eine gute Alternative sein.
Die Rente für besonders langjährig Versicherte mit 45 Beitragsjahren
Besonders langjährig Versicherte mit mindestens 45 Beitragsjahren können seit 2012 auch abschlagsfrei vorzeitig in Rente gehen. Für einige liegt die Altersgrenze für den Renteneintritt bei 63 Jahren, weswegen das dazugehörige Gesetz auch als „Rente mit 63“ bekannt wurde. Genau wie bei der regulären Rente wurde aber auch hier das abschlagsfreie Rentenalter angehoben. Derzeit gelten folgende Altersgrenzen:
Jahrgang |
Renteneintrittsalter |
1952 und früher |
63 Jahre |
1953 |
63 Jahre + 2 Monate |
1954 |
63 Jahre + 4 Monate |
1955 |
63 Jahre + 6 Monate |
1956 |
63 Jahre + 8 Monate |
1957 |
63 Jahre + 10 Monate |
1958 |
64 Jahre |
1959 |
64 Jahre + 2 Monate |
1960 |
64 Jahre + 4 Monate |
1961 |
64 Jahre + 6 Monate |
1962 |
64 Jahre + 8 Monate |
1963 |
64 Jahre + 10 Monate |
1964 und später |
65 Jahre |
Vorgezogene Rente bei Schwerbehinderung
Menschen mit einer anerkannten Schwerbehinderung, die mindestens einen Grad der Behinderung von 50 haben, haben ebenfalls Anspruch auf einen früheren Rentenbeginn ohne Abschläge. Auch hier liegt die Regelaltersgrenze für alle Jahrgänge ab 1964 bei 65 Jahren. Die Staffelung des Eintrittsalters für die Jahrgänge 1952 bis 1957 ist jedoch anders geregelt als beim Rentenbeginn der abschlagsfreien Altersrente mit 45 Jahren. Schwerbehinderte Menschen können ihre Altersrente bis zu drei Jahre vor Erreichen ihrer Regelaltersgrenze in Anspruch nehmen. Genau wie bei der Altersrente nach 35 Beitragsjahren müssen Sie aber für jeden Monat, den sie ihre Rente früher beanspruchen, einen dauerhaften Abschlag von 0,3 Prozent in Kauf nehmen.
Kann man als Frau schon mit 60 Jahren in Rente gehen?
Bei der Einführung der Altersrente in Deutschland Ende des 19. Jahrhunderts gab es unterschiedliche Regelungen für Männer und Frauen. Für Frauen lag das Renteneintrittsalter damals noch bei 60 Jahren. Da Männer und Frauen heute aber in allen Bereichen des Lebens gleichberechtigt sind und sich seltener als Hausfrauen um den Haushalt kümmern, wurde die Regelung bezüglich des abschlagsfreien Rentenalters mittlerweile angepasst. Anspruch auf die sogenannte „Altersrente für Frauen“ haben nur noch Frauen, die vor dem 1. Januar 1952 geboren sind. Für den Rest gelten die Regelungen der allgemeinen Rente.
Länger arbeiten, anstatt in Rente zu gehen – lohnt sich das?
Unabhängig davon, wie viele Jahre Du bereits in die gesetzliche Rentenversicherung eingezahlt hast, musst Du bei Erreichen des Renteneintrittsalters keineswegs zwingend Deinen Ruhestand beginnen. Die Rentenversicherung belohnt jeden Monat, den Du über die Regelaltersgrenze hinaus länger arbeitest und dabei Beiträge in die Rentenkasse einzahlst, mit einem dauerhaften Aufschlag von 0,5 Prozent auf Deine spätere Rente.
Das mag zunächst nicht nach viel klingen. Menschen, die nach Erreichen des Renteneintrittsalters nur ein Jahr weiterarbeiten, können sich allerdings bereits über sechs Prozent mehr Rente freuen. Bei einer durchschnittlichen Rentenhöhe von 1.600 Euro brutto sind das immerhin knapp 100 Euro mehr im Monat – und das für den Rest des Lebens. Angesichts steigender Lebenserwartungen kann sich das für viele Erwerbstätige lohnen.
Um von dieser Regelung Gebrauch zu machen und zusätzliche Rentenansprüche zu sammeln, musst Du bei Erreichen des Rentenalters für Dein Geburtsjahr nichts weiter tun: Deine Rentenzahlungen beginnen nämlich erst, wenn Du einen entsprechenden Rentenantrag bei der Deutschen Rentenversicherung gestellt hast. Verzichtest Du als Arbeitnehmer oder Arbeitnehmerin darauf, geht alles weiter wie bisher – nur, dass Du jetzt jede Menge zusätzliche Rentenpunkte sammelst.
Die wichtigsten Regelungen zur Arbeit neben der Rente
Nicht immer ist das Hinausschieben des Ruhestands über die Regelaltersgrenze hinaus die klügste Wahl, um im Alter mehr Geld zu haben. Gerade Frauen, die aufgrund von Schwangerschaften, Kindererziehung und Arbeit in Teilzeit oft einen geringeren Rentenanspruch haben, profitieren weniger stark von einer prozentualen Erhöhung ihrer Rente. Für sie kann es daher die bessere Wahl sein, sofort bei Erreichen der Regelaltersgrenze einen Rentenantrag zu stellen, nebenbei aber trotzdem berufstätig zu bleiben.
Da seit Anfang 2023 die gesetzlichen Hinzuverdienstgrenzen für vorgezogene Renten wegfallen, musst Du nicht mit einer Kürzung Deiner Altersrente durch einen Job rechnen, egal wie viel Du dabei verdienst. Durch eine Anstellung kannst Du außerdem weitere Rentenansprüche erwerben und damit Deine monatlichen Rentenzahlungen weiter erhöhen. Gehst Du, egal ob mit oder ohne Abschläge, vor Deinem regulären Rentenalter in Rente, passiert das automatisch. Hast Du das reguläre Rentenalter bereits erreicht, musst Du in einer Erklärung an Deinen Arbeitgeber formell auf die Rentenversicherungsfreiheit Deiner Beschäftigung verzichten. Dann zahlst Du weiter Deine vollen Beiträge an die Rentenkasse und erwirbst im Gegenzug weitere Rentenpunkte.
Fazit: Du bestimmst, wie lange Du arbeitest
Zwar ist die gesetzliche Regelaltersgrenze eine wichtige Größe, wenn es um den Start in die Altersrente geht, durch zahlreiche Sonderregelungen kannst Du Deinen Renteneintritt aber flexibel gestalten. Hast Du bereits ausreichend fürs Alter vorgesorgt, steht einem früheren Start in den Ruhestand nichts im Wege. Umgekehrt kannst Du auch im Alter noch Deine Rente erhöhen, indem Du den Rentenbeginn verschiebst oder neben der Altersrente berufstätig bleibst.
FAQ - Häufig gestellte Fragen
Autor: Yourfirm-Redaktion
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